Basierend auf den von den Parteien eingereichten Zahlen (Rz 716) resultieren geometrische Mittelwerte von 0.31% für L’Oréal und 0.19% für YSL.605 Daraus ist ersichtlich, dass die Wettbewerbsbehörden auf die für die Parteien vorteilhafteren Differenzen abstellen und die von den Parteien geforderte Berechnungsweise ihre eigene Position schwächt. Insgesamt kann aus den Angaben ersehen werden, dass sich die Marktanteile von L’Oréal und YSL kaum merklich verändern, was die Feststellungen der WEKO bestätigt. Die Beanstandungen von L’Oréal/YSL sind also unabhängig von der Berechnungsweise der Marktanteilsveränderungen unberechtigt.