YSL zur Berechnung der Marktanteilsveränderungen beziehen sich auf Rz 698 des vorliegenden Antrags. Dazu ist vorab anzumerken, dass das Sekretariat nicht das arithmetische Mittel der Marktanteilsveränderungen wiedergegeben hat, sondern die für die Parteien vorteilhaftere Differenz zwischen den Marktanteilen im Jahr 2004 und den Anteilen im Jahr 2007. Die Marktanteilsveränderungen, wie sie das Sekretariat in Rz 698 aufführt, stellen mit anderen Worten keine Durchschnitte dar. Die Parteivorbringen basieren also auf einer unzutreffenden Annahme.