1 KG die volkswirtschaftliche Perspektive ausschlaggebend ist, um zu beurteilen, ob eine Abrede den Wettbewerb beschränkt bzw. beseitigt. Volkswirtschaftlich sind Gesamtmarktbetrachtungen relevant und daher die Marktanteilsveränderungen in Bezug auf den Gesamtmarkt ausschlaggebend. Die oben aufgeführten Marktanteilsveränderungen sind im vorliegenden Fall aus volkswirtschaftlicher Sicht geringfügig und sprechen gegen aktuellen Wettbewerb.604 Daran ändert die Anzahl der Marktteilnehmer auf dem relevanten Markt nichts. 715. Die Parteivorbringen von L’Oréal/YSL zur Berechnung der Marktanteilsveränderungen beziehen sich auf Rz 698 des vorliegenden Antrags.