Da die Preise für Luxus- bzw. Prestigekosmetikgüter im Ausland nicht in einem Ausmass abweichen, die den Einkauf im Ausland wesentlich attraktiver gestaltet, dürfte der Konsument zumindest teilweise mehr für ein importiertes Gut bezahlen, als beim Bezug im Inland. Es bestehen auch daher keine Gründe anzunehmen, es würden in einem relevanten Ausmass private Bezüge per Internet aus dem Ausland getätigt. Eine weitergehende Prüfung der privaten Parallelimporte via Internet ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt.