Einerseits unterscheiden sich die Preise der Kosmetikprodukte im umliegenden Ausland während der Untersuchungsperiode nicht markant von den schweizerischen.597 Alleine daher war der Anreiz für den Direktimport von Luxus- und Prestigeprodukten eingeschränkt. Andererseits werden Direktimporte von Luxus- und Prestigekosmetikprodukten durch Private daher unattraktiv, weil Sendungen aus dem Ausland zoll-598 und mehrwertsteuerpflichtig599 sind. Die Mehrwertsteuerpflicht entfällt lediglich unter einem Steuerbetrag von 5 CHF (Art. 1 lit. c VO EFD).600 Dies entspricht einem Warenwert von ca. 66 CHF, bei einem MWSt-Satz von 7.6%, wie er während der Untersuchungsperiode galt.