703. Es fragt sich, ob allenfalls Private in grossem Umfang Produkte online aus dem Ausland importieren. Den Wettbewerbsbehörden liegen dazu keine Anhaltspunkte vor. Auch lieferten die Parteien keine diesbezüglichen Belege. Fest steht allerdings zweierlei. Einerseits unterscheiden sich die Preise der Kosmetikprodukte im umliegenden Ausland während der Untersuchungsperiode nicht markant von den schweizerischen.597 Alleine daher war der Anreiz für den Direktimport von Luxus- und Prestigeprodukten eingeschränkt.