22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 141 Parteivorbringen 641. Clarins bringt vor, der wirkliche Wettbewerbsparameter seien die Rabatte. Die Abrede würde sich also nicht auf den tatsächlich angewandten Preis beziehen. Sie bestreitet aus den Bruttopreislisten hätten für die Konkurrenten irgendwelche nützlichen Informationen abgeleitet werden könnten. Clarins leitet daraus ab, dass der Wettbewerb in qualitativer Hinsicht nicht beeinträchtigt sei.