Wenn wahrscheinlich ist, dass ein Informationsaustausch spürbare negative Auswirkungen auf mindestens einen Wettbewerbsparameter wie Preis, Produktionsmenge, Produktqualität oder Innovation haben wird, hat er wettbewerbsschränkende Wirkung.538 Die Kommission überprüft dabei (i) Marktmerkmale und (ii) Merkmale des Informationsaustausches als solchen. Als Marktmerkmale (i) betrachtet die Kommission vor allem die Konzentration, Transparenz, Stabilität und Komplexität eines Marktes. Gleichzeitig achtet sie darauf, dass ein Informationsaustausch diese Eigenschaften verändern kann.539