616. Um Kollusion, sprich ein nicht auf funktionierendem Wettbewerb bestehendes Marktergebnis, darzulegen, müssen die Wettbewerbsbehörden nicht notwendigerweise eine bestimmte Art von Abrede nachweisen. Wären sämtliche Preise in gleicher Höhe und zum exakt gleichen Zeitpunkt angehoben worden, läge wohl eine Preisabrede vor. Davon geht die WEKO aber vorliegend gerade nicht aus. Vielmehr geht sie davon aus, dass die Preisentwicklungen aufgrund des Informationsaustausches wie vorliegend ausgefallen sind. Indem sie ein Counterfactual herbeigezogen hat, um aufzuzeigen, wie die Preisentwicklung bei funktionierendem Wettbewerb ausfallen hätten können, hat sie dies auch dargetan.