596. L’Oréal/YSL bringen zu Unrecht vor, es sei normal, dass in einer Marktwirtschaft bei Nachfrageanstieg die Preise anstiegen. Dies würde bei konstantem Angebot eine Mengenausdehnung bedingen, wovon, wie dargelegt (Rz 575), vorliegend nicht ausgegangen werden kann. 597. L’Oréal/YSL übersehen, dass die Wettbewerbsbehörden nicht verpflichtet sind, einen allfälligen Wettbewerbspreis darzulegen, sondern den Umstand, dass die beobachteten Preise nicht auf funktionierendem Wettbewerb basieren. Dass dies nicht der Fall ist, ergibt sich aus den Gesamtumständen.