Zudem übersehen die Parteien, dass das Sekretariat, um die Angaben nicht zu verfälschen, nicht absolute Zahlen miteinander verglich, sondern die prozentualen Preissteigerungen. Das bedeutet, wenn ein Lu- xus-Kosmetikprodukt von 100 CHF auf 110 CHF angestiegen ist und ein Massmarketprodukt von 10 auf 11 CHF, ist in beiden Fällen in den Darstellungen eine 10%-Steigung angezeigt, obwohl die Preiserhöhung des Luxusproduktes in absoluten Zahlen 10 Mal höher war. Das heisst, ein preislich stärkeres Ansteigen der Luxus- bzw. Prestigekosmetikprodukten in absoluten Zahlen wird in der Darstellung ausgeglichen.