Folgt man den Parteieingaben, wären Luxus- bzw. Prestigekosmetikprodukte mit Gütern wie Helikoptern, Flugzeugen, Luxusautomobilen, Booten, Gebühren für Privatschulen (Forbes), Wohnungen von 400 Quadratmetern in der Genfer Altstadt (Stonehage) und dergleichen vergleichbar (vgl. dazu sogleich unten). Abgesehen davon, dass diese Güter in keinem Zusammenhang mit Kosmetikprodukten stehen, übergehen die Parteien den Umstand, dass diese extrem teuren Güter nur von einem sehr beschränkten Bevölkerungsteil überhaupt erstanden werden können. Anders verhält es sich mit der Luxuskosmetik.