586. Vorab ist klarzustellen, dass Luxus- bzw. Prestigekosmetikprodukte nicht ohne weiteres mit übrigen Luxusgütern verglichen werden können. Luxuskosmetik im vorliegenden Fall ist als Gegensatz zur Massmarketkosmetik zu verstehen (vgl. B.4.4.1). Folgt man den Parteieingaben, wären Luxus- bzw. Prestigekosmetikprodukte mit Gütern wie Helikoptern, Flugzeugen, Luxusautomobilen, Booten, Gebühren für Privatschulen (Forbes), Wohnungen von 400 Quadratmetern in der Genfer Altstadt (Stonehage) und dergleichen vergleichbar (vgl. dazu sogleich unten).