22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 129 tretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen.523 Entgegengesetzt ausgedrückt fehlt es an einem adäquaten Kausalzusammenhang, wenn der Erfolg der Tat soweit ausserhalb der normalen Lebenserfahrung liegt, dass sie nicht zu erwarten war.524 Das heisst, es müssen ganz aussergewöhnliche Umstände hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste, und die derart schwer wiegen, dass sie als wahrscheinlichste und unmittelbarste Ursache, alle anderen mit verursachenden Faktoren – namentlich das Verhalten des Angeschuldigten – in den Hintergrund drängen.525