22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 128 572. Vor dem Hintergrund, dass auch der schweizerische Gesetzgeber davon ausgeht, dass fehlender Wettbewerb zu überhöhten Preisen führt,521 liegt der Schluss auf der Hand, dass die Unterschiede in den Preisentwicklungen auf mangelnden Wettbewerb zurückzuführen sein könnten. Das Sekretariat begnügte sich für den Beweis der Wettbewerbsbeschränkung aber nicht mit dieser objektiv festzustellenden Marktentwicklungen. 573. Es zeigte sich auch, dass die Preise nie sanken. Dies im Gegensatz zu den Preisentwicklungen des LIK Toilettenartikel.