Zu nennen ist dabei insbesondere das in der Fachliteratur verbreitete Standardmodell des „Differenz-von-Differenzen-Ansatzes“ (DiD-Ansatz).507 Dieser Ansatz würde jedoch vorliegend erfordern, dass Querschnittsdaten vor und nach der Einführung des Informationsaustauschsystems vorliegen und zwar nicht nur für ASCOPA-Mitglieder (sog. „Treatment Group“) sondern auch für eine sog. Kontrollgruppe (sog. „Control Group“), die zum Vergleich herangezogen werden muss. Den Wettbewerbsbehörden liegen aber lediglich Daten über Produkte von ASCOPA-Mitgliedern nach der Einführung des Informationsaustauschsystems vor.