483. Präzisierend sei hinzugefügt, dass gewisse Handelspartner, die in den Verträgen geforderten Qualitätsmerkmale ohne weiteres erfüllen, da sie ihre Geschäftspolitik auf den Verkauf von gehobenen Gütern richten, weshalb die Autorisierung zum Verkauf einer Marke nicht davon abhängig gemacht wird, ob sämtliche Depotklauseln unterzeichnet werden (vgl. etwa Globus). 484. Ferner ist zu beachten, dass die Vertriebspolitik gewisser Marken restriktiver als diejenige von anderen Selektivanbietern ist, was sich in einer strikteren Handhabung der oben genannten Kriterien äussert, womit der Vertrieb durch eine niedrigere Anzahl Verkaufspunkte einhergeht.