c) Der Depositär trifft Werbe- und Verkaufsförderungsmassnahmen (z.B. Verwendung des zur Verfügung gestellten Werbe-, Dekorations- und Demonstrationsmaterials). d) Der Depositär beachtet Vorschriften zur Lagerung (z.B. ausreichendes Assortiment aller Referenzprodukte, regelmässige Umwälzung der Produkte). e) Der Depositär ist verpflichtet, Produkte ausschliesslich von Distributor oder einem zugelassenen Händler zu beziehen. f) Der Depositär ist verpflichtet, eine Mindestmenge zu beziehen.474