478. Aufgrund der Befragungsresultate und der erwähnten Praxis rechtfertigt es sich, diese Kriterien zur Abgrenzung des Massmarktes vom Prestige- bzw. Luxussegmentes herbeizuziehen. Allerdings gehen die Wettbewerbsbehörden bei der Abgrenzung von drei Ausgangspunkten aus (Distribution, Marke und Image, Preis) innerhalb derer diese Kriterien zur Sprache kommen. Vorab sei zudem klargestellt, dass die Einteilung der verschiedenen Produkte in ein Massmarket und Prestige- bzw. Luxussegment durch eine Gesamtbetrachtung der erwähnten Elemente zu erfolgen hat. Die Zuordnung zu einem Segment kann gestützt auf die Erfüllung aller Kriterien zusammen oder lediglich einzelner davon erfolgen.