Die betreffenden Nichtigkeitsklagen wurden nur mit Bezug auf die Freistellung einer Vertragsbestimmung gutgeheissen, die keinen Zusammenhang mit einer Markteinteilung aufwies. 446. Im Rechtsmittel-Entscheid Leclerc /Kommission, YSL et al. 435 heisst es in Ziffer 1 und 2 des Dispositivs wörtlich: