444. Diesen Vorbringen kann nicht gefolgt werden. In der von Coty zitierten Stelle des noch nicht rechtskräftigen Gaba-Entscheides ging es darum, dass die Untersuchungsadressatin behauptete, das Qualitätsimage von Elmex sei mit demjenigen von Parfüms- und anderen Kosmetikprodukten vergleichbar, welche ebenfalls in selektiven Vertriebssystemen verkauft würden, die gemäss der EU-Praxis (Yves Saint Laurent Parfums und Parfums Givenchy) zulässig seien.434