Der gleichen EU-Praxis zufolge können Parfümerie- und Kosmetikprodukte in ein Luxus- bzw. Prestige-Segment und ein Massmarket-Segment unterteilt werden.430 Bei der Zuteilung eines Produkts zum einen oder anderen Segment sind gemäss EU-Praxis vor allem Preis, Marke, Verpackung, Werbestrategie und Ausgestaltung der Verkaufspunkte entscheidend.431 443. Coty bringt gegen die EU-Praxis vor, sie sei nicht mehr aktuell, unter anderem habe die Wettbewerbskommission die aufgeführte Praxis in ihrem Entscheid in Sachen Gaba432 als nicht mehr rechtskräftig bezeichnet. Konkret geht es um die beiden Entscheide der EU- Kommission Yves Saint Laurent Parfums und Parfums Givenchy.433