sprechende Produktpalette an.429 Der gleichen EU-Praxis zufolge können Parfümerie- und Kosmetikprodukte in ein Luxus- bzw. Prestige-Segment und ein Massmarket-Segment unterteilt werden.430 Bei der Zuteilung eines Produkts zum einen oder anderen Segment sind gemäss EU-Praxis vor allem Preis, Marke, Verpackung, Werbestrategie und Ausgestaltung der Verkaufspunkte entscheidend.431 443. Coty bringt gegen die EU-Praxis vor, sie sei nicht mehr aktuell, unter anderem habe die Wettbewerbskommission die aufgeführte Praxis in ihrem Entscheid in Sachen Gaba432 als nicht mehr rechtskräftig bezeichnet.