(ii) Marktabgrenzung und Parteivorbringen EU-Praxis und diesbezügliche Parteivorbringen 442. Gemäss Praxis der EU-Wettbewerbsbehörden sind Kosmetik- und Parfümerieprodukte in drei globale Märkte einzuteilen: Parfüms, Make-up und Pflege, wobei sich eine weitere Subsegmentierung dieser drei Märkte nicht rechtfertige. Dies wird damit begründet, dass die Händler in der Regel Produkte nach Marke oder Lieferant und nicht nach Produktsegment einkaufen. Desweiteren böten die führenden Hersteller und Händler jeweils die gesamte ent-