Um festzustellen, ob die Abrede eine erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung bewirkt oder den wirksamen Wettbewerb beseitigt, ist somit vorab der relevante Markt in sachlicher (B.4.4.1) und räumlicher (B.4.4.2) Hinsicht abzugrenzen. Daran anschliessend sind die beobachteten Auswirkungen auf dem relevanten Markt darzustellen (B.4.4.3). B.4.4.1 Sachlich relevanter Markt