22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 97 B.4.4 Erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs 437. In ihrer Praxis prüfte die Wettbewerbskommission die Frage der Erheblichkeit einer Wettbewerbsbeeinträchtigung anhand qualitativer und quantitativer Kriterien. Im Rahmen der Prüfung der qualitativen Kriterien der Erheblichkeit wird untersucht, welche Wettbewerbsparameter durch die Abrede betroffen sind, um anschliessend deren Bedeutung im relevanten Markt zu ermitteln (vgl. B.4.4.5).