436. Aufgrund der hunderten von Kosmetikprodukten, die von den Parteien in Umlauf gebracht werden, ist eine Beseitigung des Preiswettbewerbs sehr unwahrscheinlich. Eine Beseitigung des Preiswettbewerbs auf den relevanten Märkten (vgl. dazu B.4.4.1) könnte nur dargelegt werden, indem eine Analyse der Preisentwicklung sämtlicher Produkte gemacht würde. Eine solche Analyse würde das Verfahren verlängern, ohne dass das Analyseresultat einen Einfluss auf den Verfahrensausgang hätte. Aus diesem Grund verzichtete das Sekretariat darauf, die Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs darzulegen.