434. Durch den Informationsaustausch haben die Unternehmen darauf verzichtet, ihr Verhalten am Markt vollkommen selbständig zu bestimmen, indem sie vorliegend Verhältnisse geschaffen haben, die nicht den normalen Marktbedingungen entsprechen. Konkret hat der in Frage stehende Informationsaustausch die Ungewissheit über das Marktgeschehen stark verringert und dadurch, wie anschliessend aufgezeigt wird, zu einer erheblichen Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen geführt.423 Vor diesem Hintergrund fällt die vorliegende Abrede ohne weiteres in den Anwendungsbereich des allgemeinen Tatbestandes von Art. 5 Abs. 1 KG. Art. 5 Abs. 1