429. Insgesamt liegen damit keine ausreichenden Beweismittel vor, die es erlauben würden, den Sachverhalt als Preisabrede zu qualifizieren. Der Informationsaustausch hatte zwar einen Einfluss auf die Preisentwicklung, wie anschliessend aufgezeigt wird (B.4.4.3). Aus dem Umstand alleine jedoch, dass eine Abrede einen wie auch immer gearteten Einfluss auf die Marktpreise hatte, kann nicht automatisch geschlossen werden, dass in jedem Fall eine Preisabrede vorliegt. Erstens kann die Preisentwicklung, im Unterschied zum vorliegenden Fall, z.B. auf ein erlaubtes paralleles Verhalten zurückzuführen sein.421