Mit diesem Resultat stimmen auch die „Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit“ überein.419 Das Beispiel Preisempfehlungen zwischen den Verbandsmitgliedern vermag diesen Schluss zu veranschaulichen. Eine Empfehlung an sich ist weder in horizontalen noch vertikalen Unternehmensbeziehungen per se eine Preisabrede.