22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 95 428. In der Lehre wird zwar teilweise gefordert, dass der Tatbestand von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG weit ausgelegt wird. Doch fordert auch diese eine Abstimmung der Preise. Die blosse Mitteilung von Preisdaten bzw. Preiselementen alleine genügt auch gemäss Lehre nicht, um als Preisabrede qualifiziert werden zu können. Mit diesem Resultat stimmen auch die „Leitlinien zur Anwendbarkeit von Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit“ überein.419