22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 93 - die Vereinbarungen über den Prozentsatz und den Betrag von Preiserhöhungen zu einem bestimmten Zeitpunkt sowie die Festlegung von Mindestpreise auf Flaschengasen.406 - die Abstimmung der Rabatthöhe und der Preisführerschaft.407 - die Erhöhung der Listenpreise um einen gewissen Prozentsatz, so dass die Abredepartner ein bestimmtes Preisniveau erreichen.408