EU-Praxis 420. Gemäss der EU-Kommission bzw. den EU-Gerichte liegen in einer Vielzahl von Konstellationen Preisabreden im Sinne von Art. 101 Abs. 1 lit. a AEUV vor. Anschliessend werden die im vorliegenden Zusammenhang zentralen Entscheide aufgeführt.405 Die EU-Behörden qualifizierten die folgenden Sachverhalte als Preisabreden: