419. Im Gutachten Klimarappen hielt die WEKO schliesslich fest, eine Preisabrede liege insbesondere dann vor, wenn sich die Parteien über einen Preisbestandteil verständigten, der ein wesentliches Element des Endpreises ausmache. Zwei Rappen stellten einen zu geringen Preisbestandteil des Endpreises dar, um eine preisharmonisierende Wirkung nach sich zu ziehen.404