22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 92 414. Die ursprünglich von einem Verband herausgegebene Preisempfehlungen für Fahrstunden, die offiziell nicht mehr galten, aber von den Mitgliedern des Verbandes weiterhin befolgt wurden und zu deren Einhaltung der Verbandspräsident aufrief, qualifizierte die WEKO im Fall Fahrschule Graubünden als horizontale Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG.398 Zum selben Resultat gelangte die REKO WEF im weitgehend gleich gelagerten Urteil AFEC, mit dem sie den vorangehenden Entscheid der WEKO bestätigte.399