Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehörden 411. In der Praxis der Wettbewerbsbehörden395 wurde eine Vielzahl von Sachverhalten unter Art. 5 Abs. 3 lit. a KG subsumiert. Vorliegend sind nur diejenigen aufgeführt, die für den vorliegenden Fall von Bedeutung sind: 412. Die WEKO hielt im Entscheid Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen fest, die Abrede zwischen Wettbewerbern über den Zeitpunkt und die prozentuale Höhe von Bruttopreiserhöhungen stelle eine Preisabrede im Sinne von Art. 5 Abs. 3 lit. a KG dar.396 413.