101 AEUV spricht anstelle der direkten und indirekten Festsetzung der Preise von einer „unmittelbaren oder mittelbaren Festsetzung der An- oder Verkaufspreise.“ Schliesslich werden verschiedene Standpunkte in der Lehre dargestellt, um anschliessend daran darzulegen (Konklusion), wie der vorliegende Sachverhalt juristisch zu beurteilen ist.