409. Es liegen keine Beweise vor, wonach die Parteien sich auf einen gewissen Festpreis geeinigt hätten.393 Es ist daher zu prüfen, ob der Informationsaustausch allenfalls eine indirekte Preisabrede darstellt. Das Gesetz führt nicht auf, was unter einer indirekten Preisabrede zu verstehen ist. 410. In der Folge wird zuerst auf die für den vorliegenden Fall einschlägige Praxis der Schweizer Wettbewerbsbehörden eingegangen. Anschliessend werden die relevanten Entscheide in der EU mit Bezug darauf, wann eine Preisabrede vorliegt, dargestellt.