22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 91 führt die Botschaft Abreden über Rabatte und Kriterien zur Anwendung von Rabatten auf, soweit diese zu einer Preisfestsetzung führen. Ferner gälten die gleichen Grundsätze für Abreden über Kalkulationsvorschriften, sofern damit die Wirkung der Preisfestsetzung bezüglich einzelner Preiselemente erreicht werde.392