B.4.3.1 Vorbemerkung 404. In vielen Fällen folgt aus dem Abredeinhalt (z.B. Preiserhöhung um 5%), unter welchen Tatbestand des Art. 5 KG die Abrede zu subsumieren ist. Vorliegend verhält es sich anders. Es ist nicht offensichtlich, dass eine Preis-, Mengen- oder Gebietsabrede vorliegt. Es steht jedoch fest, dass die Parteien Bruttopreislisten, Umsatz- und Werbeangaben ausgetauscht und einen Beschluss über die Festlegung von AGBs gefasst haben. Die in Rz 58 ff. beschriebenen Vorgänge illustrieren zudem die Befürchtungen in der Luxuskosmetikbranche um fallende Preise und die vom Verband gewählten Reaktionen darauf. 405.