403. Vorliegend konnten die Parteien nicht darlegen, dass der Austausch von Preisen, Umsätzen und Werbeausgaben keine strategisch relevanten Daten sind. Wie noch aufgezeigt wird, hat der Austausch nicht nur die Kollusion erleichtert, sondern auch zur Kollusion geführt (vgl. B.4.4.3). B.4.3 Informationsaustausch als Abrede im Sinne von Art. 5 KG