Drittens basiert letztlich jede Kartellabrede auf einem Informationsaustausch. Auch die einander gegenüber gemachte Erklärung zweier Wettbewerber, die Preise in bestimmtem Umfang und Zeitpunkt zu erhöhen, ist ein Informationsaustausch. Folgte man der Argumentationsweise der Parteien, wäre diese Erklärung, da blosser Informationsaustausch, lediglich ein Indiz für eine Abrede im Sinne von Art. 4 Abs. 1 KG. Dies ist nicht der Fall.