„Eine Vereinbarung oder abgestimmte Verhaltensweise setzt einen Austausch gewisser marktrelevanter Daten und Informationen oder zumindest eine hohe Markttransparenz voraus. Ein Informationsaustausch kann deshalb unter Umständen ein Indiz für das Vorliegen einer Wettbewerbsabrede sein.“ 398. Walter Stoffel schreibt in der von den Parteien zitierten Stelle: „Informationsaustausch: Durch Informationsaustausch kann die zukünftige Preisgestaltung beeinflusst werden. Ein derartiges Vorgehen ist daher problematisch und bildet oft ein Indiz für abgestimmte Verhaltensweisen. […]“