B.4.2.3 Vorbringen der Parteien 396. PC Parfums und Dior sind der Ansicht, der Informationsaustausch als solcher könne keine Vereinbarung oder eine abgestimmte Verhaltensweise darstellen, er könne lediglich als Indiz für eine separate abgestimmte Verhaltensweise sein. Die Parteien berufen sich u.a. auf Rz 55 des „Entwurfs für horizontale Leitlinien“ der EU in der es heisse: