Sämtliche Verbandsaktivitäten mit Bezug auf die Abrede wurden von den Mitgliedern selbst ausgeübt. Lediglich rein administrative Tätigkeiten, wie etwa der Briefversand und die Protokollerstellung, wurden von einem unabhängigen Teilzeitsekretatiat der FER (vgl. Rz 20, Rz 829) besorgt. Soweit ersichtlich, hatte der Verband also keine eigenständige Rolle innerhalb der Vereinbarung.368