22/2009/02903/COO.2101.111.5.159965 86 B.4.2.1 Vereinbarung zwischen Unternehmen gleicher Marktstufen 385. Zum ersten Tatbestandsmerkmal von Art. 4 Abs. 1 KG ist festzuhalten, dass der vorliegende Informationsaustausch zu den Hauptaktivitäten der ASCOPA gehörte und, wie auch die einheitlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf Beschlüssen der Generalversammlung des Verbandes beruhte. Die Generalversammlung setzt sich aus den Mitgliederunternehmen zusammen, weshalb es die einzelnen Mitglieder sind, die die entsprechenden Beschlüsse fassten. Sie brachten damit ausdrücklich ihren übereinstimmenden Willen zum