378. Als Unternehmen gelten sämtliche Nachfrager oder Anbieter von Gütern und Dienstleistungen im Wirtschaftsprozess, unabhängig von ihrer Rechts- oder Organisationsform (Art. 2 Abs. 1bis KG). Die Mitglieder von ASCOPA sind Unternehmen im Sinne des KG. In Bezug auf den Verband braucht dieser Aspekt nicht erörtert zu werden, da das Verfahren gegen ASCOPA eingestellt wurde.