B.1 Einleitung 376. Im vorliegenden Verfahren ist zu klären, ob die Vorgehensweise der ASCOPA Ver- bands-Mitglieder eine unzulässige Wettbewerbsabrede i.S.v. Art. 5 Abs. 3 KG darstellt. Sollte dies der Fall sein, müsste zusätzlich die Verhängung von direkten Sanktionen gemäss Art. 49a Abs. 1 KG gegen die Beteiligten geprüft werden. B.2 Geltungsbereich 377. Das Kartellgesetz (KG) gilt für Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, die Kartell- oder andere Wettbewerbsabreden treffen, Marktmacht ausüben oder sich an Unternehmenszusammenschlüssen beteiligen (Art. 2 Abs. 1 KG).