des Antragsentwurfes, den Sachverhalt ergänzt hat und teilweise auf Vorbringen und Dokumente der Parteien zurückgriff. 375. Wenn Estée Lauder schliesslich vorbringt, die Ausführungen bezüglich des Vizedirektors seien überflüssig, widerspricht sie sich selbst (vgl. Rz 302). In ihrer Stellungnahme vom 10. September 2010 hatte sie noch den Standpunkt vertreten, der Sachverhalt bezüglich des Vizedirektors sei nicht genügend genau abgeklärt worden und das Sekretariat habe den Sachverhalt näher abzuklären.361 B Erwägungen