Denn das Sekretariat kann den Vorschlag zur einvernehmlichen Regelung erst vorlegen, wenn die Unzulässigkeit feststeht.355 Die Analyse der Erheblichkeit der Wettbewerbsbeschränkung, welche letztlich die Beurteilung der Zulässigkeit erlaubte, bedurfte einer vertieften Analyse. Weder Estée Lauder noch Deurocos legen dar, inwiefern die Sachverhaltsermittlung und diese Analyse auf kürzerem Wege hätten ermittelt werden können. 372. Soweit Estée Lauder vorbringt, sie hätte Sachverhaltsabkärungen auf eigene Kosten vornehmen müssen, verkennt sie a) nicht nur ihre Pflichten als Partei gemäss Art. 40 KG, sondern auch b) den Sinn und Zweck der Antragszustellung im Rahmen von Art. 30 Abs. 2 KG.